Widerrufsbelehrung
1.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Schönrich Immobilien GmbH, Barmbeker Markt 31, 22081 Hamburg, E-Mail: info@schoenrich-immobilien.de
2.Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
3.Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir den Vertrag unsererseits auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt haben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
FAQ Widerrufsrecht
Was bedeutet das Widerrufsrecht für Sie?
Das Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie als Verbraucher haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Welchen Vertrag schließen Sie mit Schönrich Immobilien?
Grundsätzlich schließen Sie mit Schönrich Immobilien einen provisionspflichtigen Maklervertrag. Das bedeutet, dass Sie zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet sind, wenn Sie einen Kauf- bzw. Mietvertrag abschließen, der auf die Tätigkeit der Schönrich Immobilien zurückzuführen ist.
Wann schließen Sie mit Schönrich Immobilien einen Maklervertrag?
Sie schließen mit Schönrich Immobilien einen provisionspflichtigen Maklervertrag, wenn Sie in Kenntnis der Provisionspflicht die Dienste der Schönrich Immobilien in Anspruch nehmen.
Welche Dienste erbringen Schönrich Immobilien für Sie?
Schönrich Immobilien kann für Sie verschiedene Dienste erbringen, insbesondere die Adressbenennung der Immobilie, die Erstellung bzw. Zusendung eines Exposés, die Besichtigung der Immobilie, die Herstellung des Kontakts zum Eigentümer bzw. Interessenten oder die Vermittlung zwischen den Kauf- bzw. Mietvertragsparteien.
Wann steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu?
Sie können den Maklervertrag widerrufen, wenn dieser z.B. als Fernabsatzvertrag (Telefon, E-Mail etc.) zustande kommt.
Wie üben Sie das Widerrufsrecht aus?
Sie erklären Ihren Widerruf fristgerecht innerhalb von 14 Tagen gegenüber Schönrich Immobilien, z.B. per E-Mail an die in der Widerrufsbelehrung benannte E-Mail-Adresse.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie den Maklervertrag mit Schönrich Immobilien widerrufen, stellt Schönrich Immobilien die Tätigkeit für Sie gerne ein.