Tippgeber
Kennen Sie jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Profitieren Sie von unserem bundesweiten Tippgeber-Programm.
Bundesweites Tippgeber-Programm
Mit unserem Tippgeber-Programm belohnen wir Sie für wertvolle Hinweise auf verkaufswillige Immobilieneigentümer. Egal ob Sie einen Nachbarn, Freund oder Bekannten kennen – ein Tipp kann sich für Sie lohnen.
Als Dankeschön für Ihren Tipp erhalten Sie nach erfolgreichem Vertragsabschluss eine prozentuale Provision aus der Gesamtcourtage. Unser Programm gilt bundesweit – ganz gleich wo die Immobilie liegt.
Ihre Vergütung
Prozentuale Provision aus der Gesamtcourtage
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erhalten Sie als Tippgeber eine attraktive prozentuale Beteiligung an der erzielten Gesamtcourtage. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Objekt und wird vorab schriftlich vereinbart.
Voraussetzungen für eine Tippgeber-Provision
Damit ein Tipp für eine Provision qualifiziert, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
Unbekanntes Objekt
Das empfohlene Objekt darf weder Schönrich Immobilien noch dem Markt bereits bekannt sein. Wir prüfen dies intern vor Auszahlung.
Nicht gelistet
Die Immobilie darf zum Zeitpunkt des Tipps nicht in Printmedien oder Online-Portalen inseriert sein oder gewesen sein.
Kein Ehepartner / Lebenspartner
Sie dürfen kein/e Ehepartner/in oder eingetragene/r Lebenspartner/in des Eigentümers der empfohlenen Immobilie sein.
Sie haben einen Tipp für uns?
Kontaktieren Sie uns – wir besprechen gemeinsam, ob Ihr Tipp die Voraussetzungen erfüllt, und legen die Provisionshöhe transparent und schriftlich fest.
Jetzt Tipp einreichen